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Kleintransporte bis 3,5t : Tragen Sie Ihre Firma oder Firmen kostenlos in unserern Webkatalog ein und lassen sich im Internet finden.

Unter Kleintransport versteht man die Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen die aufgrund ihres zulässigen Gesamtgewichts nicht mehr als 3,5 Tonnen befördern dürfen. Diese Fahrzeuge dürfen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung von jedem Führerscheininhaber der Klasse B, ehemals III, gefahren werden. Der Kleintransport dient der Beförderung von größtenteils kleinen handlichen Gütern, deren Transport mit Lastkraftwagen nicht wirtschaftlich genug oder technisch unmöglich sind. Bereits in den fünfziger Jahren begründete VW mit der Einführung des Transporters, den Kleintransporter und somit den Kleintransport. Er war gedacht um in den Nachkriegsjahren für Kleingewerbetreibende eine Beförderung ihrer Waren zu realisieren und somit die Entwicklung von den bis dahin üblichen dreirädigen Vehikeln. Das daraus ein solcher Boom mit Transporten und Dienstleistern werden würde war damals noch nicht abzusehen. Heute ist es undenkbar das kleine Güter anders als mit Kleintransporten befördert werden. Sie sind aus unserem Alltag nicht mehr weg zu denken.

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